Dadurch entsteht ein Nebeneinander aus extensiv genutzten Agrarlebensräumen und naturschutzfachlich hochwertigen naturnahen Landschaftselementen, wie Gewässer- oder Trockenlebensräumen, die nicht nur zur Eingriffskompensation gemäß § 14 – 17 BNatSchG, sondern darüber hinaus auch zur Deckung von arten- oder biotopschutzrechtlichen Ausgleichserfordernissen dienen können. Die Umsetzung durch die Landschaftspflegeverbände vor Ort ist geprägt von Erfahrungsreichtum und Zuverlässigkeit. Somit kann eine hohe Erfolgsquote gerade auch für komplexe, auf die Ansiedelung einzelner Arten ausgerichtete Maßnahmen gewährleistet werden.
Die Deutsche Landschaften GmbH (DLGmbH) ist 2018 von der Stiftung Deutsche Landschaften gegründet worden.
Aufgabe ist die Planung und Durchführung größerer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammen mit den rund 170 im Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) zusammengeschlossenen Landschaftspflegeverbänden.

